IMMOBILIENWISSEN

Modernisierungsumlage und Mieterhöhung berechnen: Der Rechner-Guide nach §559 BGB

Nach einer Modernisierung darfst du als Vermieter:in die Miete erhöhen – aber nicht beliebig. Der folgende Rechner-Guide zeigt, wie viel Mieterhöhung §559 BGB tatsächlich erlaubt.

03. November 2026·3 Min. Lesezeit
etw-analyzer.propora.de
Zulässige Mieterhöhung im Beispiel
+120 €/Monat
Erhöhung pro m²
1,50 €/m²
Umlagesatz laut Gesetz
8 % p.a.
Rechenbeispiel bei 18.000 € umlagefähigen Kosten und 8 % Umlage

Was ist die Modernisierungsumlage? Rechtliche Grundlagen (§559 BGB)

Die Modernisierungsumlage erlaubt es Vermieter:innen, einen Teil der Kosten für eine Modernisierung auf die Jahresmiete umzulegen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist §559 BGB: Seit der Mietrechtsreform 2019 dürfen jährlich 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden. Vorher waren es 11 %.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Nur der Anteil, der tatsächlich zu einer Modernisierung führt – also einer nachhaltigen Verbesserung des Wohnwerts, der Energiebilanz oder der Barrierefreiheit –, darf überhaupt in die Rechnung einfließen. Reine Instandhaltungskosten gehören nicht dazu, dazu später mehr.

Die Mieterhöhung muss schriftlich angekündigt werden, mit genauer Kostenaufstellung und Berechnung. Ohne diese Form ist die Erhöhung unwirksam – ein Punkt, an dem in der Praxis erstaunlich viele Vermieter:innen scheitern.

Mieterhöhung nach Modernisierung: So berechnest du die Umlage

Jährliche Umlage nach §559 BGB
Umlagefähige Modernisierungskosten × 8 %
12 Monate
= Monatliche Mieterhöhung

Von den umlagefähigen Kosten dürfen jährlich 8 % auf die Miete umgelegt werden. Teilst du diesen Betrag durch 12, erhältst du die zulässige monatliche Erhöhung – genau das, was ein Modernisierungsumlage-Rechner im Kern tut.

Kappungsgrenzen und gesetzliche Obergrenzen bei der Modernisierungsumlage

Ausgangsmiete unter 7 €/m²
max. +2,00 €/m² in 6 Jahren
Schutzregelung für günstigeren Wohnraum
Ausgangsmiete ab 7 €/m²
max. +3,00 €/m² in 6 Jahren
Gilt unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Modernisierungskosten

Beispielrechnung: Modernisierungsumlage in der Praxis

Modernisierungskosten gesamt
23.000 €
Abzüglich Instandhaltungsanteil
5.000 €
Umlagefähige Kosten
18.000 €
Jährliche Umlage (8 %)
1.440 €
Zulässige Mieterhöhung pro Monat
+120 €/Monat

Unterschied zwischen Modernisierung und Instandhaltung

Modernisierung
  • ✓Umlagefähig auf die Miete (8 % pro Jahr)
  • ✓Steigert den Wohnwert nachhaltig
  • ✓Beispiele: Wärmedämmung, neuer Aufzug
  • –Erfordert meist eine größere Investition
  • –Mieter:innen müssen die Maßnahme dulden, nicht immer reibungslos
Instandhaltung
  • ✓Erhält den vertragsgemäßen Zustand
  • ✓Oft steuerlich sofort absetzbar
  • –Nicht umlagefähig auf die Miete
  • –Keine Mieterhöhung möglich
  • –Abgrenzung zur Modernisierung ist in der Praxis oft strittig

Welche Modernisierungsmaßnahmen sind umlagefähig?

Energetische Sanierung

Fassadendämmung, neue Fenster, moderne Heizungsanlage

Barrierefreiheit

Aufzug, Rampen, breitere Türdurchgänge

Wohnwertverbesserung

Neues Bad, moderne Einbauküche, bessere Schallisolierung

Anbau und Erweiterung

Balkonanbau, Dachgeschossausbau

Einbruchschutz

Sicherheitstüren, Alarmanlagen, einbruchhemmende Fenster

Auswirkungen auf die Rendite von Bestandsimmobilien

Eine Modernisierungsumlage wirkt sich direkt auf die laufende Rendite aus – allerdings nicht automatisch positiv. Die höhere Miete steht einer größeren Investition gegenüber, und die Frage ist, in welchem Zeitraum sich diese Investition über die zusätzliche Miete amortisiert.

Im MFH-Analyzer lässt sich das direkt durchspielen: Du gibst die Modernisierungskosten und die erwartete Mieterhöhung ein und siehst im animierten 10-Jahres-Cashflow-Diagramm, wie sich das auf die Rendite über die Zeit auswirkt – Regler-Änderungen schlagen sich sofort im Ergebnis nieder.

Viki
Viki erklärt
Interessant ist: Viele Vermieter:innen rechnen nur mit der Mieterhöhung, nicht mit der gebundenen Liquidität während der Bauphase. Gerade bei größeren Maßnahmen lohnt sich ein Blick auf die Finanzierungskosten der Übergangszeit – sie schmälern die Rendite oft stärker als gedacht.

Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen clever planen

Modernisierungen werden selten aus der Portokasse bezahlt. Entsprechend lohnt sich ein Vergleich verschiedener Finanzierungsangebote, bevor die Bauarbeiten beginnen. Zinskonditionen für Modernisierungskredite unterscheiden sich teils deutlich zwischen Banken, ebenso die Laufzeiten und Sondertilgungsoptionen.

Mit dem Finanzierungsvergleich lassen sich bis zu fünf Bankangebote nebeneinander stellen, inklusive PDF-Import vorhandener Exposés. So wird schnell sichtbar, welches Angebot die Modernisierungsumlage am Ende tatsächlich rentabel macht – und welches die Rendite eher auffrisst.

Häufige Fehler bei der Mieterhöhung nach Modernisierung

Der häufigste Fehler ist eine unsaubere Trennung von Modernisierungs- und Instandhaltungskosten. Wird zu viel als umlagefähig deklariert, kann die gesamte Mieterhöhung angefochten werden. Ebenfalls häufig: Die Kappungsgrenze wird übersehen, weil nur die 8 %-Regel im Kopf bleibt – beide Grenzen gelten aber parallel.

Auch formale Fehler kommen oft vor: fehlende schriftliche Ankündigung, unvollständige Kostenaufstellung oder eine zu frühe Erhöhung, bevor die Maßnahme tatsächlich abgeschlossen ist. Und nicht zuletzt wird die Fördermittel-Frage oft vergessen – erhaltene Zuschüsse mindern die umlagefähigen Kosten und müssen von der Berechnung abgezogen werden.

Fazit: Modernisierungsumlage richtig berechnen und Rendite sichern

Die Modernisierungsumlage ist ein wirksames, aber eng reguliertes Instrument. Wer die 8 %-Regel, die Kappungsgrenzen und die saubere Abgrenzung zur Instandhaltung im Blick behält, kann Mieterhöhungen rechtssicher gestalten und gleichzeitig die Rendite der Immobilie verbessern.

Wie sich eine geplante Modernisierung konkret auf Kaufpreis, Miete und Rendite auswirkt, lässt sich im ETW-Analyzer im Detail durchrechnen – inklusive Vergleich zur passiven ETF-Anlage, falls die Zahlen am Ende doch knapper ausfallen als gedacht.

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Umlagefähige Kosten
18.000 €
Wohnfläche
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Monatliche Mieterhöhung
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