Nicht umlagefähige Kosten
Nicht umlagefähige Kosten sind Ausgaben rund um die Immobilie, die der Vermieter nicht über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben darf – vor allem Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen.
Welche Betriebskosten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) mit 17 Kostenarten, etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung. Alles, was dort nicht steht oder nicht im Mietvertrag vereinbart ist, bleibt beim Vermieter.
Bei einer Eigentumswohnung findest du den nicht umlagefähigen Anteil in der Hausgeldabrechnung. Er schmälert direkt deine Nettomietrendite und deinen Cashflow.
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