Glossar/
Kauf & Mietrecht

Kappungsgrenze

Kappungsgrenze bezeichnet die gesetzliche Obergrenze, bis zu der die Miete nach einer Modernisierungsumlage innerhalb von sechs Jahren steigen darf – unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Nach §559 Abs. 3a BGB darf die Miete durch eine Modernisierungsumlage innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 €/m² steigen, bei einer Ausgangsmiete unter 7 €/m² sogar nur um 2 €/m². Diese Grenze gilt zusätzlich zur 8 %-Umlageregel und deckelt den Effekt auch bei sehr teuren Modernisierungen.

Für Kapitalanleger ist die Kappungsgrenze relevant, weil sie die realistisch erzielbare Mieterhöhung oft stärker begrenzt als die reine Prozentrechnung. Bei der Kalkulation einer Modernisierung solltest du beide Grenzen parallel prüfen, um keine unwirksame Mieterhöhung zu riskieren.

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