Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei einer Neuvermietung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Welche Orte betroffen sind, legen die Bundesländer per Verordnung fest.
Ausgenommen sind unter anderem Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. War die Vormiete schon höher, darf sie weiter verlangt werden. Die Regelung ist derzeit bis Ende 2029 verlängert.
Für Kapitalanleger heißt das: Eine Miete über dem zulässigen Wert im Exposé ist ein Risiko, keine Chance.
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