Glossar/
Kauf & Mietrecht

Maklerprovision

Die Maklerprovision ist das Honorar des Maklers für die Vermittlung einer Immobilie. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Privatpersonen teilen sich Käufer und Verkäufer sie seit Ende 2020 meist je zur Hälfte.

Üblich sind je Seite 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, regional auch weniger. Die Halbteilung (§§ 656c, 656d BGB) gilt nicht für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien – dort ist die Provision frei verhandelbar.

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