Spekulationsfrist
Die Spekulationsfrist beträgt bei Immobilien zehn Jahre (§ 23 EStG). Verkaufst du eine vermietete Immobilie innerhalb dieser Frist mit Gewinn, musst du den Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern; danach ist er steuerfrei.
Die Frist läuft vom notariellen Kaufvertrag bis zum Verkaufsvertrag. Ausgenommen sind selbst genutzte Immobilien, wenn du sie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt hast.
Beim Gewinn zählt die bereits genutzte AfA mit: Sie mindert die Anschaffungskosten und erhöht damit den steuerpflichtigen Gewinn.
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