AfA (Abschreibung)
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist die steuerliche Abschreibung des Gebäudes einer vermieteten Immobilie. Jedes Jahr kannst du einen festen Prozentsatz der Gebäudekosten von deinen Mieteinnahmen abziehen – Grund und Boden zählen nicht.
Linear gelten 2,5 % für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden, 2 % für 1925 bis 2022 und 3 % ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG). Für neue Mietwohngebäude mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 ist alternativ eine degressive AfA von 5 % des Restwerts möglich. Mit einem Gutachten über eine kürzere Restnutzungsdauer kann die lineare AfA höher ausfallen.
Die AfA mindert die Steuer, ohne dass Geld abfließt – deshalb verbessert sie den Cashflow nach Steuern spürbar.
Jährliche AfA = (Kaufpreis + Kaufnebenkosten) × Gebäudeanteil × AfA-Satz
Mit echten Zahlen.
Nachgerechnet.
- Kaufpreis + 10 % Nebenkosten
- 330.000 €
- Gebäudeanteil (75 %)
- 247.500 €
- AfA-Satz (Baujahr 1925–2022)
- 2 %
Begriff verstanden.
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