STEUERN & ABSCHREIBUNG

Denkmalschutz-Abschreibung berechnen: So viel Steuervorteil bringt die Denkmal-AfA wirklich

Die Denkmal-AfA gehört zu den stärksten Steuerhebeln im Immobilienmarkt – aber nur, wenn Sanierungskosten, Bescheinigung und Steuersatz zusammenpassen. Rechnen wir ein konkretes Beispiel durch.

16. Oktober 2026·3 Min. Lesezeit
etw-analyzer.propora.de
Steuerersparnis (Jahre 1–8)
7.644 €/Jahr
AfA Jahre 9–12 (7 %)
12.600 €/Jahr
Steuerersparnis Jahre 9–12
5.292 €/Jahr
Beispielrechnung: 180.000 € Sanierungskosten, 42 % Grenzsteuersatz

Was ist die Denkmalschutz-AfA und wer profitiert davon?

Die Denkmalschutz-AfA ist eine steuerliche Sonderabschreibung für Sanierungskosten an Baudenkmälern. Sie erlaubt deutlich höhere Abschreibungssätze als die lineare AfA bei normalen Bestandsimmobilien – und das über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von zwölf Jahren. Profitieren können zwei Gruppen: Kapitalanleger, die eine denkmalgeschützte Wohnung oder ein Baudenkmal vermieten (§7i EStG), und Selbstnutzer, die im eigenen Baudenkmal wohnen (§10f EStG). Der Gesetzgeber will damit einen Anreiz schaffen, historische Bausubstanz zu erhalten, statt sie abzureißen oder verfallen zu lassen. Für Investoren ist das vor allem eines: ein Instrument, das die Steuerlast der ersten Jahre spürbar senkt.

Gesetzliche Grundlagen: §7i und §10f EStG im Überblick

Rechtlich stützt sich die Denkmal-AfA auf zwei Paragrafen im Einkommensteuergesetz. §7i EStG gilt für vermietete oder gewerblich genutzte Baudenkmäler: Investoren schreiben die begünstigten Sanierungskosten in den ersten acht Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 7 % ab – zusammen 100 % über zwölf Jahre. §10f EStG richtet sich an Selbstnutzer und erlaubt zehn Jahre lang je 9 %, insgesamt also 90 %. Voraussetzung in beiden Fällen: Die Denkmalschutzbehörde muss die Maßnahmen vorab genehmigen und im Nachhinein per Bescheinigung bestätigen, dass sie zur Erhaltung des Baudenkmals erforderlich waren. Ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt die Sonderabschreibung nicht an.

So funktioniert die Abschreibung bei denkmalgeschützten Immobilien

Wichtig zu verstehen: Die Denkmal-AfA bezieht sich ausschließlich auf die begünstigten Sanierungs- und Modernisierungskosten, nicht auf den Kaufpreis der bestehenden Bausubstanz oder den Grundstücksanteil. Für den Altbau-Anteil gilt weiterhin die lineare AfA von 2 % pro Jahr, bei Gebäuden vor 1925 sind es 2,5 %. Es entstehen also zwei getrennte Abschreibungstöpfe, die parallel laufen – einer für den Bestand, einer für die Sanierung. Wer beide Beträge im ETW-Analyzer separat einträgt, sieht sofort, wie sich das auf den laufenden Cashflow auswirkt.

Denkmalschutz-Abschreibung Schritt für Schritt berechnen

Denkmal-AfA nach §7i EStG
Begünstigte Sanierungskosten
9 % (Jahre 1–8) bzw. 7 % (Jahre 9–12)
= Jährliche Denkmal-AfA

Der Prozentsatz sinkt nach acht Jahren von 9 % auf 7 % – der Gesamtbetrag bleibt gleich, es ändert sich nur die Verteilung über die Laufzeit. In Summe werden über zwölf Jahre 100 % der begünstigten Kosten abgeschrieben.

Beispielrechnung: Steuervorteil bei einer denkmalgeschützten Eigentumswohnung

Kaufpreis der Eigentumswohnung
300.000 €
davon Altbausubstanz (Gebäudeanteil)
100.000 €
davon begünstigte Sanierungskosten (§7i)
180.000 €
Lineare AfA auf Altbausubstanz (2 %)
2.000 €/Jahr
Denkmal-AfA auf Sanierungskosten (9 %, Jahre 1–8)
16.200 €/Jahr
Gesamte Abschreibung Jahre 1–8
18.200 €/Jahr
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz
7.644 €/Jahr
Steuerersparnis in den ersten acht Jahren
7.644 €/Jahr

Unterschied zur linearen AfA bei nicht denkmalgeschützten Objekten

Lineare AfA (Standardobjekt)
  • ✓Einfach zu berechnen und zu planen
  • ✓Keine behördliche Genehmigung nötig
  • ✓Gilt für praktisch jede Bestandsimmobilie
  • –Nur 2 % pro Jahr, über 50 Jahre verteilt
  • –Deutlich geringerer Steuervorteil in den ersten Jahren
  • –Kein zusätzlicher Anreiz für Sanierungsinvestitionen
Denkmal-AfA (§7i / §10f)
  • ✓Bis zu 9 % pro Jahr auf Sanierungskosten
  • ✓100 % Abschreibung in nur 12 Jahren möglich
  • ✓Deutlich höhere Steuerersparnis in der Frühphase
  • –Nur für offiziell anerkannte Baudenkmäler
  • –Bescheinigungsverfahren kann Monate dauern
  • –Nur Sanierungskosten begünstigt, nicht der Kaufpreis selbst

Sanierungskosten richtig absetzen: Was zählt als begünstigte Maßnahme?

Dach und Fassade

Reparatur oder Erneuerung der Gebäudehülle, sofern sie der Erhaltung des historischen Erscheinungsbilds dient.

Heizung, Elektrik, Sanitär

Modernisierung der technischen Gebäudeausstattung zählt in der Regel zu den begünstigten Kosten.

Fenster und Dämmung

Austausch von Fenstern oder energetische Verbesserungen, wenn sie mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind.

Grundrissanpassungen im Bestand

Änderungen innerhalb der vorhandenen Gebäudestruktur, etwa für zeitgemäße Wohnungszuschnitte.

Nicht begünstigt: Anbauten und Neubauten

Wer das Gebäude erweitert, kann für diesen Teil nur die normale lineare AfA ansetzen.

Nicht begünstigt: Ausstattung ohne Bestandsbezug

Maßnahmen ohne erkennbaren Bezug zur Erhaltung des Baudenkmals erkennt das Finanzamt meist nicht an.

Denkmalschutz-Immobilie finanzieren: Worauf Investoren achten sollten

Denkmalimmobilien sind in der Sanierung oft teurer als vergleichbare Bestandsobjekte – Handwerksbetriebe mit Denkmalschutz-Erfahrung sind gefragt und entsprechend nicht günstig. Banken bewerten das Risiko unterschiedlich: Manche kalkulieren die Steuerersparnis in die Tragfähigkeitsprüfung ein, andere ignorieren sie komplett. Es lohnt sich deshalb, mehrere Angebote parallel zu vergleichen, statt sich auf die Hausbank zu verlassen. Im Finanzierungsvergleich lassen sich bis zu fünf Bankangebote nebeneinander stellen, inklusive PDF-Import direkt aus dem Exposé – das spart Zeit bei der Objektprüfung und macht Zinsunterschiede sofort sichtbar.

Jonas
Jonas erklärt
Die Denkmal-AfA verschiebt vor allem den Zeitpunkt der Steuerersparnis nach vorne – sie schafft keinen zusätzlichen Euro Rendite, wenn der persönliche Steuersatz niedrig bleibt. Wer knapp unter der oberen Progressionsstufe liegt, profitiert überproportional stärker als jemand mit Durchschnittseinkommen.

Häufige Fehler bei der Denkmalschutz-Abschreibung vermeiden

Maßnahmen vor Genehmigung begonnen

Wer mit der Sanierung beginnt, bevor die Denkmalschutzbehörde zugestimmt hat, verliert oft den Anspruch auf die Sonderabschreibung.

Fehlende Bescheinigung

Ohne behördliche Bescheinigung erkennt das Finanzamt die erhöhten Abschreibungssätze nicht an – Nachreichen ist möglich, aber zeitaufwendig.

Kaufpreisaufteilung ungenau

Wird nicht klar zwischen Altbausubstanz, Grundstück und Sanierungskosten getrennt, drohen Rückfragen und spätere Korrekturen durch das Finanzamt.

Steuersatz überschätzt

Wer die eigene Steuerprogression zu optimistisch ansetzt, überschätzt den tatsächlichen Vorteil der Denkmal-AfA schnell deutlich.

Wo die Denkmal-AfA an ihre Grenzen kommt

Systemische Einschränkungen
  • Der Wiederverkaufswert denkmalgeschützter Immobilien ist schwerer vergleichbar als bei Standardobjekten.
  • Bescheinigungsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen und Sanierungspläne verzögern.
  • Nicht jede spätere Nutzungsänderung ist mit dem Denkmalschutz vereinbar.
  • Die Steuerersparnis wirkt nur, wenn ausreichend zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist.

Fazit: Lohnt sich die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie?

Die Denkmal-AfA ist eines der stärksten Steuerinstrumente im deutschen Immobilienmarkt – aber kein Selbstzweck. Sie lohnt sich vor allem für Anleger mit hohem Grenzsteuersatz, die langfristig vermieten wollen und sich auf Genehmigungsverfahren und höhere Sanierungskosten einstellen. Für Selbstnutzer mit durchschnittlichem Einkommen relativiert sich der Vorteil schnell. Rechne vor dem Kauf immer beide Szenarien durch: mit und ohne Denkmal-AfA, im Vergleich zu einer passiven Alternative. Der ETW-Analyzer und der MFH-Analyzer bilden beide Abschreibungsarten ab und zeigen im eingebauten ETF-Vergleich, ob sich der Aufwand gegenüber einer einfacheren Anlage überhaupt rechnet.

Rechne deine eigene Denkmal-AfA durch
Begünstigte Sanierungskosten
180.000 €
Persönlicher Grenzsteuersatz
42 %
Steuerersparnis im ersten Jahr
7.644 €
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Jonas
Jonas

Jonas liebt Zahlen und Kennzahlen — bei PROPORA rechnet er Immobilien-Investments für dich nüchtern und transparent durch.

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