STEUERWISSEN

Abschreibung einer Gewerbeimmobilie berechnen: So funktioniert die AfA

3 % pro Jahr, aber nicht auf den ganzen Kaufpreis: Bei Gewerbeimmobilien lohnt sich ein genauer Blick auf die AfA-Berechnung – wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie das geht.

11. Oktober 2026·4 Min. Lesezeit
etw-analyzer.propora.de
Jährliche AfA (Beispielrechnung)
19.200 €
AfA-Satz
3 % p.a.
Nutzungsdauer
33 Jahre
Bei 3 % linearer Abschreibung auf einen Gebäudewert von 640.000 €

Was bedeutet Abschreibung (AfA) bei Gewerbeimmobilien?

Wer eine Gewerbeimmobilie kauft, vermietet oder selbst nutzt, darf sie steuerlich über die Jahre abschreiben – das nennt sich Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Die Grundidee: Ein Gebäude nutzt sich ab, verliert also technisch und wirtschaftlich an Wert, auch wenn der Marktpreis munter weiter steigt. Diesen fiktiven Werteverzehr darfst du Jahr für Jahr als Betriebsausgabe oder Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Praktische daran: Die AfA mindert deine Steuerlast, ohne dass tatsächlich Geld aus deiner Tasche fließt – ein reiner Buchungsposten, der sich trotzdem im Cashflow bemerkbar macht. Bei Gewerbeimmobilien gelten andere Sätze als bei Wohnungen, und genau darum geht's hier: Wie du die AfA für dein Gewerbeobjekt korrekt berechnest, welche Fallstricke lauern – und wo dir digitale Tools die Rechenarbeit abnehmen.

Gesetzliche Grundlagen der AfA für Gewerbeimmobilien

Die rechtliche Basis liefert § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Dort ist geregelt, mit welchem Prozentsatz und über welchen Zeitraum Gebäude abgeschrieben werden dürfen – abhängig davon, ob sie Wohn- oder Geschäftszwecken dienen und wann sie errichtet wurden. Für Gewerbeimmobilien, die nicht Wohnzwecken dienen, sieht § 7 Abs. 4 EStG grundsätzlich einen linearen AfA-Satz von 3 % pro Jahr vor, wenn der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt wurde. Für ältere Bestandsgebäude gelten abweichende Sätze. Wichtig ist außerdem: Abgeschrieben wird ausschließlich der Gebäudewert, nicht der Grundstücksanteil – Grund und Boden nutzt sich schließlich nicht ab, was auch das Finanzamt so sieht.

Abschreibungssätze für Gewerbeimmobilien im Überblick

Gewerbeimmobilie, Baujahr nach 1985
3 % p.a.
Nutzungsdauer 33 Jahre – der Standardfall für Büros, Lagerhallen und die meisten Gewerbeeinheiten
Gewerbeimmobilie, Baujahr vor 1925
2,5 % p.a.
Nutzungsdauer 40 Jahre laut Finanzverwaltung
Wohnimmobilie (zum Vergleich)
2 % p.a.
Nutzungsdauer 50 Jahre – kein Gewerbesatz, nur zur Einordnung

Lineare Abschreibung berechnen – Formel und Beispiel

AfA-Formel (linear)
Gebäudewert (ohne Grundstücksanteil)
Nutzungsdauer in Jahren bzw. AfA-Satz in %
= Jährliche Abschreibung (AfA)

Die lineare AfA verteilt den abschreibungsfähigen Gebäudewert gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer. Bei Gewerbeimmobilien heißt das meist: Gebäudewert mal 3 % pro Jahr, konstant über 33 Jahre. Entscheidend ist, dass nur der Gebäudeanteil in die Rechnung einfließt – der Grundstücksanteil wird vorher herausgerechnet, meist über eine Kaufpreisaufteilung laut Vertrag oder Gutachten.

Praxisbeispiel: AfA-Berechnung Schritt für Schritt

Kaufpreis der Gewerbeimmobilie
800.000 €
Grundstücksanteil (20 %, laut Kaufvertrag)
160.000 €
Abschreibungsfähiger Gebäudewert
640.000 €
AfA-Satz (Nichtwohngebäude, Baujahr 2010)
3 % p.a.
Jährliche AfA
19.200 €

Sonderfälle: Nutzungsdauer, Baujahr und Gebäudeanteil

Die Standardsätze sind ein guter erster Anhaltspunkt, aber nicht immer das letzte Wort. Wer glaubhaft machen kann, dass die tatsächliche Nutzungsdauer seiner Immobilie kürzer ist als die gesetzlich unterstellten 33 Jahre – etwa wegen Bauzustand, Substanzschäden oder technischer Ausstattung –, kann mit einem Gutachten eine höhere AfA durchsetzen. Das lohnt sich vor allem bei älteren Bestandsobjekten mit erkennbarem Sanierungsbedarf. Auch das Baujahr spielt eine Rolle: Vor 1925 errichtete Gebäude werden mit einem etwas niedrigeren Satz über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben. Und dann ist da noch die Gretchenfrage jeder AfA-Berechnung: Wie groß ist der Grundstücksanteil wirklich? Pauschale 20-%-Annahmen sind verbreitet, aber nicht immer korrekt – die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums oder ein Sachverständigengutachten liefern belastbarere Werte, besonders bei teuren Innenstadtlagen mit hohem Bodenwert.

Unterschied zur Abschreibung bei Wohnimmobilien

Gewerbeimmobilie
  • ✓Höherer Standard-AfA-Satz (3 %) senkt die Steuerlast schneller
  • ✓Bei kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer per Gutachten weitere Erhöhung möglich
  • –Kein Sonderabschreibungssatz wie bei Neubau-Wohnungen nach § 7b EStG
  • –Kaufpreisaufteilung oft komplexer, da Bodenwerte in Gewerbelagen stark schwanken
Wohnimmobilie
  • ✓Unter bestimmten Voraussetzungen Sonderabschreibung bei Neubau möglich
  • ✓Steuerliche Behandlung bei privater Vermietung meist etwas einfacher
  • –Niedrigerer Standard-AfA-Satz (2 %)
  • –Längere gesetzliche Nutzungsdauer (50 Jahre) verlangsamt die Abschreibung

Sonderabschreibungen und steuerliche Optimierung

Die degressive Abschreibung, die früher hohe Sätze in den ersten Jahren erlaubte, ist für Gewerbeimmobilien inzwischen weitgehend gestrichen – geblieben ist im Kern die lineare AfA. Einige Sonderwege bleiben trotzdem interessant: Denkmalgeschützte Gewerbeobjekte können unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Abschreibungen nach §§ 7h/7i EStG nutzen, und für kleinere Betriebe kommt unter Umständen der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ins Spiel, wenn die Immobilie überwiegend betrieblich genutzt wird. Die Details sind steuerlich verzwickt und hängen stark vom Einzelfall ab – hier lohnt sich fast immer ein Termin beim Steuerberater, bevor du planst, wie du deine Steuerlast optimierst.

Häufige Fehler bei der Abschreibungsberechnung

Grundstücksanteil ignoriert

Wird der komplette Kaufpreis abgeschrieben, kassiert das Finanzamt irgendwann die Korrektur – meist mit Nachzahlung und Zinsen.

Falscher AfA-Satz

Wohnimmobilien-Satz auf ein Gewerbeobjekt angewendet oder umgekehrt – ein Klassiker bei gemischt genutzten Gebäuden.

Anschaffungsnebenkosten vergessen

Notar, Grunderwerbsteuer und Maklerkosten gehören in die Abschreibungsbasis, nicht in eine separate Schublade.

Nutzungsdauer pauschal übernommen

Wer die gesetzliche Nutzungsdauer nie hinterfragt, verschenkt bei sanierungsbedürftigen Objekten bares Abschreibungspotenzial.

Gemischte Nutzung nicht aufgeteilt

Bei Gebäuden mit Gewerbe- und Wohnanteil braucht jeder Teil seinen eigenen AfA-Satz – Pauschalisierung führt zu Fehlern.

Anne
Anne erklärt
Ein Punkt wird beim Thema AfA gern übersehen: Die Abschreibung verändert nicht deinen tatsächlichen Kontostand, sondern nur deine steuerliche Bemessungsgrundlage. Wer allein wegen hoher AfA-Werte eine Immobilie für rentabel hält, verwechselt Buchhaltung mit Cashflow – beides gehört in der Analyse getrennt betrachtet.

Digitale Tools zur Berechnung und Analyse nutzen

Die AfA-Berechnung ist reine Mathematik, aber sie ist nur ein Baustein der Gesamtrechnung. Ob sich eine Gewerbeimmobilie wirklich lohnt, hängt zusätzlich von Miete, Finanzierung und Wertentwicklung ab. Mit dem MFH-Analyzer siehst du auf einen Blick, wie sich Kaufpreis, Miete und Abschreibung zusammen auf deinen Cashflow auswirken – inklusive animiertem 10-Jahres-Diagramm, das sich live an deine Eingaben anpasst. Für kleinere Einheiten funktioniert der ETW-Analyzer ähnlich, nur eben pro Einheit statt für das ganze Objekt. Und weil die Finanzierung die AfA-Rechnung nicht ersetzt, sondern ergänzt, lohnt sich ein Blick in den Finanzierungsvergleich – dort stellst du bis zu fünf Bankangebote nebeneinander, sogar mit PDF-Import direkt aus dem Exposé.

Fazit: So senkst du deine Steuerlast mit der richtigen AfA

Die AfA ist kein Steuertrick, sondern ein gesetzlich verankertes Instrument, das die reale Abnutzung eines Gebäudes abbildet. Für Gewerbeimmobilien heißt das in den meisten Fällen: 3 % linear über 33 Jahre, gerechnet auf den reinen Gebäudewert. Entscheidend für eine korrekte Berechnung sind eine saubere Kaufpreisaufteilung, der richtige Satz für dein Baujahr und – falls sinnvoll – ein Gutachten zur tatsächlichen Nutzungsdauer. Wer diese Punkte beachtet, holt sich Jahr für Jahr einen verlässlichen Steuervorteil, ohne dabei die eigentliche Rentabilitätsfrage aus dem Blick zu verlieren. Am Ende zählt beides zusammen: die steuerliche Abschreibung und der reale Cashflow deiner Immobilie.

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Kaufpreis Gewerbeimmobilie
800.000 €
Grundstücksanteil
20 %
AfA-Satz
3 %
Jährliche Abschreibung
19.200 €
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Anne
Anne

Anne schreibt bei PROPORA über die ehrlichen Seiten des Immobilien-Investments — locker, direkt, mit einem Augenzwinkern.

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