Glossar/
Steuern

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an und wird vom Bundesland festgelegt. Sie liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % des Kaufpreises und ist meist der größte Posten der Kaufnebenkosten.

Steuerpflichtig ist in der Praxis der Käufer. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis; mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche können, angemessen bewertet, herausgerechnet werden.

Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie wirst du nicht ins Grundbuch eingetragen.

Rechenbeispiel

Mit echten Zahlen.
Nachgerechnet.

Kaufpreis
250.000 €
Bayern (3,5 %)
8.750 €
Nordrhein-Westfalen (6,5 %)
16.250 €
Unterschied7.500 €

Begriff verstanden.
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