Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an und wird vom Bundesland festgelegt. Sie liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % des Kaufpreises und ist meist der größte Posten der Kaufnebenkosten.
Steuerpflichtig ist in der Praxis der Käufer. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis; mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche können, angemessen bewertet, herausgerechnet werden.
Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie wirst du nicht ins Grundbuch eingetragen.
Rechenbeispiel
Mit echten Zahlen.
Nachgerechnet.
- Kaufpreis
- 250.000 €
- Bayern (3,5 %)
- 8.750 €
- Nordrhein-Westfalen (6,5 %)
- 16.250 €
Unterschied7.500 €
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