Glossar/
Kauf & Mietrecht

Notar- und Grundbuchkosten

Notar- und Grundbuchkosten fallen bei jedem Immobilienkauf an, weil der Kaufvertrag beurkundet und der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen werden muss. Zusammen sind es rund 2 % des Kaufpreises.

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz) und hängen vom Kaufpreis ab, nicht vom Notar. Etwa 1,5 % entfallen auf den Notar, etwa 0,5 % auf das Grundbuchamt; eine Grundschuld für die Bank kostet zusätzlich.

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