Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage – im Wohnungseigentumsgesetz seit 2020 Erhaltungsrücklage – ist das Geld, das eine Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum ansammelt, etwa Dach, Fassade oder Heizung.
Der Beitrag steckt im Hausgeld und ist nicht auf den Mieter umlegbar. Vor dem Kauf lohnt der Blick in Protokolle und Wirtschaftsplan: Wie hoch ist die Rücklage, und stehen größere Maßnahmen an?
Bei Häusern gibt es keine Gemeinschaft; dort planst du die Instandhaltung selbst ein. Als Orientierung dienen die Sätze nach § 28 der II. Berechnungsverordnung, seit 1.1.2026 je nach Alter 11,50 € bis 18,62 € je m² Wohnfläche und Jahr.
Weiter mit Instandhaltungsrücklage
Verwandte Begriffe
Begriff verstanden.
Jetzt dein Objekt prüfen.
Immobilie kostenlos prüfen
Kaufpreis, Miete, Eigenkapital – der Schnell-Check dauert rund 2 Minuten.
