Denkmal-AfA
Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG erlaubt Vermietern, die Sanierungskosten eines Baudenkmals in zwölf Jahren abzuschreiben: acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 %.
Begünstigt sind nur Maßnahmen, die zur Erhaltung des Denkmals nötig und mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind; eine Bescheinigung der Behörde ist Pflicht. Der Kaufpreisanteil für die Altbausubstanz wird normal linear abgeschrieben.
Der Steuervorteil ist hoch, Denkmalobjekte sind aber oft teuer eingekauft. Rechne deshalb immer auch ohne Steuereffekt, ob sich das Objekt trägt.
Rechenbeispiel
Mit echten Zahlen.
Nachgerechnet.
- Begünstigte Sanierungskosten
- 100.000 €
- Jahr 1 bis 8 (je 9 %)
- 9.000 € / Jahr
- Jahr 9 bis 12 (je 7 %)
- 7.000 € / Jahr
Abgeschrieben nach 12 Jahren100.000 €
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