Glossar/
Steuern

Denkmal-AfA

Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG erlaubt Vermietern, die Sanierungskosten eines Baudenkmals in zwölf Jahren abzuschreiben: acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 %.

Begünstigt sind nur Maßnahmen, die zur Erhaltung des Denkmals nötig und mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind; eine Bescheinigung der Behörde ist Pflicht. Der Kaufpreisanteil für die Altbausubstanz wird normal linear abgeschrieben.

Der Steuervorteil ist hoch, Denkmalobjekte sind aber oft teuer eingekauft. Rechne deshalb immer auch ohne Steuereffekt, ob sich das Objekt trägt.

Rechenbeispiel

Mit echten Zahlen.
Nachgerechnet.

Begünstigte Sanierungskosten
100.000 €
Jahr 1 bis 8 (je 9 %)
9.000 € / Jahr
Jahr 9 bis 12 (je 7 %)
7.000 € / Jahr
Abgeschrieben nach 12 Jahren100.000 €

Begriff verstanden.
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